Verfassungskommission






 
Home
Herzlich willkommen
 
Aufgaben

Die Verfassungskommission hatte die Aufgabe, für den Kanton Schwyz eine neue Kantonsverfassung zu erarbeiten.

Nach vier Jahren Arbeit unterbreitet die Verfassungskommission dem Kantonsrat Bericht und Vorlage zu einer neuen Kantonsverfassung.

Die neue Kantonsverfassung soll die Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz vom 23. Oktober 1898 ablösen.

Gesetzliche Grundlagen
Die Schwyzer Stimmberechtigten haben am 25. September 2005 die Totalrevision der Kantonsverfassung beschlossen.
 
Eine neue Kantonsverfassung entsteht...
 
Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Die Verfassungskommission unterbreitet dem Kantonsrat:

Materialien:

Kantonsrat
Der Kantonsrat diskutiert die Verfassungsvorlage in zwei Lesungen. 


1. Lesung 19. Mai 2010
Ergebnis

2. Lesung 24. Nov. 2010