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Die Verfassungskommission hatte die Aufgabe, für den Kanton Schwyz eine neue Kantonsverfassung zu erarbeiten.
Nach vier Jahren Arbeit unterbreitet die Verfassungskommission dem Kantonsrat Bericht und Vorlage zu einer neuen Kantonsverfassung.
Die neue Kantonsverfassung soll die Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz vom 23. Oktober 1898 ablösen.
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